Stück für Stück. Zurückgenommen wird nichts.

Seit 1991 kommt gegen Geldwäsche und Steuerbetrug eine Ausweis- oder Meldepflicht nach der anderen dazu. Jede wirkt klein; zusammen erfassen sie alle, die eine Bank oder einen Krypto-Anbieter nutzen, und was für einen Zweck gesammelt wurde, dient bald mehreren. Was es bringt, misst kaum jemand. DAC8 ist das neueste Stück, die nächsten sind schon beschlossen.

Die Geschichte der Überregulierung

Die Ausweisgrenze sinkt: von 33.900 € auf 10.000 €.

Ab diesem Betrag musst du dich bei einem einzelnen Geschäft ohne Konto ausweisen. 1991 in heutigem Geld, die neue Grenze ab Juli 2027. [1–4]

In Gold: von 47 auf 2,7 Unzen.

In Gold gemessen sinkt die Grenze noch viel stärker als in heutigem Geld. [5–7]

Krypto: ab dem ersten Cent.

Jede Übertragung über einen Anbieter trägt deinen Namen. [8]

Ein Weg nach dem anderen.

Weggefallen ist seit 1977 eine einzige Regel, für eine umfassendere. [9]

Und immer mehr schauen hinein.

Ins Kontenregister 2016 drei Behörden, heute neun. [10–12]

1991: 6 Seiten.

Die erste Geldwäsche-Richtlinie der EU. [1]

Seither beschlossen: 488 Seiten.

Gut 22 Stunden Lesezeit. [4, 13, 14]

13.989 Verdachtsmeldungen.

Österreich 2025: rund dreißigmal so viele wie 2005, zum Teil anders gezählt. [15, 16]

9.665 bleiben liegen. Gespeichert.

Nicht weitergegeben, mangels Anhaltspunkt für eine Straftat oder weiterer Ansätze. [16]

139 Verurteilungen.

Wegen Geldwäsche, im selben Jahr. [16]

Von 100 €, die Kriminelle einnehmen, zieht der Staat rund 2 € ein.

Den Rest behalten sie. Schätzt Europol für die EU. [17]

Und es geht weiter. Das Nächste ist schon beschlossen.

Kein einzelner Schritt wirkt groß, und jeder baut auf dem vorigen auf: Aus der Ausnahme wird die Regel, Daten für einen Zweck dienen bald mehreren. Darum fällt kaum auf, wie weit es schon gekommen ist.

  1. Juli 2027 Beschlossen

    Bargeld bis 10.000 €, keine anonymen Krypto-Konten.

    Händler und Dienstleister dürfen höchstens 10.000 € bar annehmen; Banken und andere Verpflichtete prüfen den Ausweis bei einzelnen Bargeschäften ab 3.000 €. Anbieter dürfen keine Konten über Kryptowerte führen, die Übertragungen unkenntlich machen. Die eigene Wallet betrifft das nicht. [4]

  2. ab 2028 Vorgeschlagen

    Das Finanzamt soll in die Geldwäsche-Register schauen.

    Die Kommission will Steuerbehörden Zugang zu diesen Registern geben, auch für Immobilien, und zu Pensionsregistern. Der Datenschutzbeauftragte der EU verlangt engere Grenzen; zustimmen müssen alle EU-Staaten. [18, 19]

  3. Juli 2029 Beschlossen

    Die Kontenregister der EU werden verbunden.

    Über eine gemeinsame Schnittstelle, dann auch mit den Konten bei Krypto-Anbietern. [13]

  4. Ende 2030 FATF-Standard

    Name, Anschrift und Geburtsdatum bei Zahlungen ins Ausland.

    Ab 1.000 € sollen sie Zahlungen zwischen Personen über die Grenze begleiten. So hat es die FATF beschlossen, die internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche; die Staaten setzen es in Gesetze um. [20]

Was das für dich heißt. Erfasst ohne Verdacht, abgelehnt ohne Grund.

  1. Erfasst

    Gemeldet wird ohne Verdacht.

    171 Millionen Konten, 2024 11 Mio., 2017

    über 15-mal so viele wie 2017

    Konten, zu denen Steuerbehörden weltweit Daten austauschen. Gemeldet wird, wer ein Konto im Ausland hat, nicht wer verdächtig ist. [24, 25]

    DAC8 geht weiter: Gemeldet wird jeder Kunde eines Krypto-Anbieters, auch wer im selben Land wohnt, und alle ausgetauschten Steuerdaten dürfen jetzt auch gegen Geldwäsche verwendet werden. [26]

  2. Risiko

    Gesammelte Daten gehen verloren, auch bei Behörden.

    20 bei Behörden 18 bei Anbietern, Steuertools oder Dienstleistern

    rund 46 Millionen Betroffene in 38 belegten Fällen [27]

    2019 verlor Bulgariens Steuerbehörde Daten von mehr als sechs Millionen Menschen, darunter Kontodaten aus dem Austausch, über den künftig auch DAC8 läuft. [28]

  3. Ohne Begründung

    Abgelehnt oder gekündigt, ohne zu erfahren, warum.

    rund 1.800
    Basiskonten abgelehnt, aus Gründen der Geldwäsche-Prüfung
    rund 1.300
    Kündigungen, deren Grund die Bank nicht nennen durfte
    keine Zahl
    in Österreich: „Hierzu liegen der FMA keine Angaben vor.“

    Deutschland, Mitte 2016 bis Mitte 2018, nur Basiskonten: das Konto, auf das jeder ein Recht hat. Wie viele Basiskonten Banken insgesamt kündigten, weiß die Bundesregierung nicht. [29, 30]

    Darf die Bank eine Verdachtsmeldung nicht verraten, darf sie auch den Grund verschweigen; bei anderen als Basiskonten muss sie in Österreich ohnehin keinen nennen. Ab 2027 bleiben die Daten Abgelehnter fünf Jahre gespeichert. [4, 31, 32]

Die Rechnung. Der Aufwand wächst. Was bringt er?

Die Daten stapeln sich

Mehr Meldungen. Mehr Erfolg?

Banken und andere Unternehmen melden den Behörden einen Verdacht auf Geldwäsche. Die Zahl dieser Meldungen ist stark gewachsen.

Deutschland Seit 2008 bis 2024

×36 Verdachtsmeldungen 7.349 → 265.708

×5,2 Verurteilungen wegen Geldwäsche 608 → 3.157

2008 kamen auf 100 Meldungen 8,3 Verurteilungen, 2024 waren es 1,2.

Grau: Meldungen, rot: Verurteilungen, je als Vielfaches des gewählten Jahres. Verurteilungen lassen sich keinen einzelnen Meldungen zuordnen. Meldungen seit 2017 anders gezählt. Verurteilungen nur, wo Geldwäsche die schwerste Tat war; seit 2021 kann jede Straftat Quelle gewaschenen Geldes sein. Verurteilungen für 2025 sind noch nicht veröffentlicht. [35–38]

Österreich Seit 2009 bis 2025

×9,8 Verdachtsmeldungen 1.427 → 13.989

×12 Verurteilungen wegen Geldwäsche 12 → 139

2009 kamen auf 100 Meldungen 0,8 Verurteilungen, 2025 waren es 1,0.

Grau: Meldungen, rot: Verurteilungen, je als Vielfaches des gewählten Jahres. Verurteilungen lassen sich keinen einzelnen Meldungen zuordnen. Meldungen seit 2012, 2024 und 2025 anders gezählt. Rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäscherei nach Angaben der Geldwäschemeldestelle. [15, 33, 34]

Österreich · die offene Frage

Welche Meldungen führen zu Verurteilungen?

Die Zahl der Meldungen allein verrät das nicht. 2024 fragte das Parlament nach Meldungen zu Sanktionen und Russland. Eine Auswertung nach Absender, Empfänger und Ausgang der Verfahren sei technisch nicht möglich, antwortete das Innenministerium. [66]

Antwort an das Parlament, 2024

Trotz erheblicher Investitionen in Personal, Mittel und Gesetze stagniere das Einziehen von Erträgen aus Straftaten bei geschätzt rund 2 Prozent.

Europol, 2025 [17]
  1. Kosten

    Über 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

    1. Ab 2016 Konten im Ausland +550 Mio. € rund 12 € je Konto
    2. Ab 2023 Online verkaufen oder vermieten +678 Mio. €
    3. Ab 2026 Krypto über Anbieter +23 Mio. € dazu 259 Mio. € für den Start

    Laufende Kosten von drei Meldepflichten an die Steuer, jedes Jahr, nach Schätzung der Kommission. [39–41]

    Was die Regeln die Wirtschaft kosten, wird oft nicht einmal geschätzt: Für 6 von 11 österreichischen Gesetzen zu Geldwäsche und Steuermeldungen seit 2015 gibt es keine Zahl. Deutschland schätzte die einmaligen Kosten von DAC8 erst auf 9,3, dann auf 50 Mio. €. [42–54]

  2. Nutzen

    0,3 % der direkten Steuern, großteils geschätzt.

    So viel bringen alle ausgetauschten Steuerdaten im Jahr, schätzt die Kommission: 6,8 Milliarden Euro. [39]

    Aus Daten belegt sind 1,2 Milliarden, etwa so viel, wie drei der Meldepflichten jedes Jahr kosten. Der Rest stammt aus einem Modell.

Versprochen, gemessen. Was sie ankündigen, und was ihre eigenen Behörden wissen.

  1. DAC8

    Versprochen

    2,4 Mrd. €

    Nach Schätzungen könnten die zusätzlichen Steuereinnahmen 2,4 Milliarden Euro erreichen.

    EU-Kommission im Vorschlag für DAC8, 2022 [55]

    Gemessen

    keine Informationen

    Wie viel der Krypto-Gewinne schon versteuert wird, darüber gebe es keine Informationen. Die 2,4 Milliarden sind die Steuer auf alle Gewinne des Jahres 2020 zum Höchstsatz von 35 Prozent.

    Ihre eigene Folgenabschätzung, 2022 [41]

  2. DAC8 in Österreich

    Versprochen

    35 Mio. € im Jahr

    Ab 2027 bringe die Meldepflicht 35 Millionen Euro im Jahr mehr ein, 2026 schon 5 Millionen.

    Österreichische Bundesregierung in der Folgenabschätzung zur Krypto-Meldepflicht, 2025 [51]

    Gemessen

    ohne Rechnung

    Die Zahl stütze sich auf die Schätzung der Kommission, wie viel Steuer auf alle Krypto-Gewinne des Jahres 2020 anfiele. „Nähere Informationen zu den Berechnungen und Annahmen des BMF sind in der WFA nicht enthalten.“

    Budgetdienst des Parlaments, 2025 [56]

    „Das in der WFA erwartete Mehraufkommen entspricht also weitgehend dem Kapitalertragsteueraufkommen aus Kryptowährungen im Jahr 2024.“

    Derselbe Budgetdienst, 2025 [56]

  3. DAC8 in Deutschland

    Versprochen

    besser verhindern

    „So können wir Steuervermeidung und -hinterziehung im Bereich der Kryptowährung besser verhindern.“

    Jens Behrens (SPD) in der Schlussdebatte im Bundestag, 2025 [57]

    Gemessen

    keine Evaluierung

    „Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, da es sich um die 1:1-Umsetzung der DAC 8 handelt.“

    Die Bundesregierung im Gesetzentwurf, 2025 [53]

    „Daher ist ein statistischer Nachweis der Höhe der Einnahmen aus der Besteuerung von Kryptowerten nicht möglich.“

    Und schon zuvor, über die Steuer auf Krypto, 2025 [58]

  4. DAC7, Meldepflicht für Online-Plattformen

    Versprochen

    gute Nachricht

    Das seien gute Nachrichten für die Staatskasse und für ehrliche Unternehmer.

    Paolo Gentiloni, EU-Steuerkommissar, 2020 [59]

    Gemessen

    unverhältnismäßig

    Die Meldepflicht liefere große Mengen an Daten mit geringer steuerlicher Bedeutung, zu unverhältnismäßigen Kosten: rund 678 Millionen Euro im Jahr.

    EU-Kommission sechs Jahre später, 2026 [40]

  5. Kontenaustausch, Deutschland

    Versprochen

    Milliarden

    „Damit bekämpfen wir das Problem, dass den öffentlichen Haushalten durch Steuerflucht Steuereinnahmen in Milliardenhöhe fehlen.“

    Wolfgang Schäuble, Finanzminister, in einer Regierungserklärung, 2014 [60]

    Gemessen

    nicht signifikant

    Sie erwartet „keine signifikanten Steuermehreinnahmen“; der Austausch „hat insgesamt auch nicht zum Ziel, steuerliche Mehreinnahmen zu generieren“.

    Deutsche Bundesregierung fünf Jahre später, 2019 [61]

6 weitere Paare
  1. Paket gegen Steuerbetrug mit Krypto-Datenaustausch, Österreich

    Versprochen

    270 Mio. €

    „Wir erwarten im heurigen Jahr ein Aufkommen von zusätzlich 270 Millionen Euro …“

    Markus Marterbauer, Finanzminister, in der Fragestunde des Nationalrats, über ein Paket, das auch den Datenaustausch zu Kryptowerten umfasst, 2026 [62]

    Gemessen

    schwer zu messen

    „Es ist gar nicht so einfach, das sozusagen zu messen …“ Und zur Steuerlücke: „Wir haben auch nicht vor, eine eigene Studie dazu zu machen.“

    Derselbe Minister in derselben Antwort, 2026 [62]

  2. Bankenpaket, Österreich

    Versprochen

    700 Mio. €

    „Die Mehreinnahmen … werden im Jahr 2016 mit 700 Mio Euro angenommen.“

    Österreichische Bundesregierung zu Kontenregister, Kontenaustausch und Lockerung des Bankgeheimnisses, 2015 [42]

    Gemessen

    nicht auswertbar

    „Die meisten Mehreinnahmen durch das so genannte Bankenpaket sind nicht separat auswertbar.“

    Finanzminister Hans Jörg Schelling, gefragt, was das Bankenpaket 2016 brachte, 2017 [63]

    „Eine direkte Ermittlung der tatsächlichen Mehreinnahmen … ist nicht möglich.“

    Die eigene Evaluierung, die die Ziele trotzdem „zur Gänze erreicht“ nennt, 2020 [64]

  3. Geldwäschemeldestelle, Österreich

    Versprochen

    zeigt Wirkung

    „Karner: Sensibilisierung bei Geldwäsche zeigt Wirkung“ – das Dunkelfeld werde „immer weiter verkleinert“.

    Innenministerium unter Gerhard Karner, Presseaussendung, 2023 [65]

    Gemessen

    −5 % Urteile

    „… 81 rechtskräftige Urteile wegen Geldwäscherei …, was ein Minus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.“

    Dieselbe Aussendung, weiter unten, 2023 [65]

    Gefragt nach Meldungen zu Sanktionen und Russland: „Die gewünschte statistische Auswertung bestimmter Phänomenbereiche gegliedert nach Urhebern, Empfängern und Ausgang des Verfahrens ist technisch nicht möglich.“

    Derselbe Minister, gefragt, was aus den Meldungen wurde, 2024 [66]

  4. Geldwäschemeldestelle, Deutschland

    Versprochen

    größte weltweit

    „… unsere Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, die FIU, ist die größte weltweit.“

    Christian Lindner, Finanzminister, im Bundestag, 2023 [67]

    Gemessen

    289.823 offen

    289.823 Meldungen waren nicht abgeschlossen oder hatten einen unklaren Status.

    Die Geldwäschemeldestelle an die Bundesregierung, einen Monat davor, 2023 [68]

  5. Namen bei jeder Krypto-Übertragung

    Versprochen

    sehr gering

    Der Prüfaufwand für die Krypto-Anbieter sei sehr gering.

    Assita Kanko, Berichterstatterin im EU-Parlament, über die Prüfung von Übertragungen an eigene Wallets, 2023 [69]

    Gemessen

    keine Kostenschätzung

    Genaue Kostenschätzungen lägen nicht vor; auch der Nutzen sei nicht leicht abzuschätzen. Die Prüfung von Übertragungen an eigene Wallets kam erst später dazu und wurde nie bewertet.

    EU-Kommission im Vorschlag für dieses Gesetz, 2021 [70]

  6. Geldwäsche

    Versprochen

    kein Platz

    Für schmutziges Geld gebe es in Europas Finanzsystem keinen Platz.

    Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission, 2020 [71]

    Gemessen

    keine Methode

    Wie viel Geld gewaschen wird, lässt sich nicht schätzen: Eurostat hat dafür keine Methode.

    Europäischer Rechnungshof, 2021 [72]

Wer eingreift, muss es begründen. Darum wehren wir uns.

Fast jede neue Regel erfasst alle, die eine Bank oder einen Anbieter nutzen, und legt Daten an, die verloren gehen oder bald für mehr verwendet werden können. Was du mit deinem Geld machst, geht niemanden etwas an; rechtfertigen muss sich, wer davon wissen will. Und auch was vor Gericht hält, kann falsch sein: Ermittelt werden soll bei konkretem Verdacht.

Grenzen haben bisher Gerichte gezogen.

  1. 2014

    Der Gerichtshof der EU kippt die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, angestoßen auch aus Österreich; der Verfassungsgerichtshof hebt sie hier auf. [73, 74]

  2. 2022

    Der Gerichtshof kippt den öffentlichen Zugang zum Register, wem Firmen letztlich gehören, eine Regel gegen Geldwäsche: Der Eingriff in das Privatleben gehe weiter als nötig. [75]

Ob DAC8 solche Grenzen einhält, können nur Gerichte klären. Darum bereiten wir Verfahren vor.

Mitmachen

Alle Regeln und Zahlen zum Nachprüfen.

Jede Regel mit Datum, Inhalt und Primärquellen, danach die ganzen Reihen hinter dem Film.

Wie sich die Regeln stapeln

2000 galten vier dieser Regeln, 2010 waren es sechs, 2020 waren es dreizehn, heute sind es siebzehn.

Eine Zeile je Regel, ab dem Jahr, in dem sie gilt; bei der Geldwäsche in Österreich. Jede Zeile öffnet Einzelheiten und Quellen.

Steuern: was Behörden automatisch bekommen

Über Privatpersonen

  • Zinsen, 2005–2015

    Erstmals melden Private automatisch: Banken als Zahlstellen melden Zinsen an Personen, die in einem anderen EU-Staat wohnen.

    Österreich, Belgien und Luxemburg dürfen stattdessen anonym eine Quellensteuer einbehalten, ohne Namen zu melden. Mit dem Kontenaustausch unter DAC2 wird die Richtlinie ab 2016 aufgehoben.

    Datum
    3. Juni 2003, angewendet ab 1. Juli 2005
    Wer meldet
    Zahlstellen, meist Banken
    In Österreich
    EU-Quellensteuergesetz 2004: Quellensteuer bis 35 % statt Meldung, bis Ende 2016
  • Löhne, Pensionen, Immobilien, seit 2015 DAC1

    Neu ist der verpflichtende automatische Austausch: Was die Behörden über Gehälter, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Pensionen und Immobilien schon wissen, geht jedes Jahr an den Wohnsitzstaat.

    Die Richtlinie 2011/16/EU ersetzt die Regeln von 1977 und ist bis heute der Rahmen, den alle späteren Regeln ändern.

    Datum
    15. Februar 2011, automatischer Austausch ab 2015
    Wer meldet
    Behörden, aus eigenen Daten
    In Österreich
    EU-Amtshilfegesetz, in Kraft seit 1. Jänner 2013

    Davor, 1977

    Die erste Amtshilfe-Richtlinie

    Die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten helfen einander bei direkten Steuern: vor allem auf Anfrage zu einem bestimmten Fall, auch unaufgefordert.

    Automatisch fließen Daten nur, wo die Behörden das eigens vereinbaren. Später kommen Mehrwertsteuer (1979) und Verbrauchsteuern (1992) dazu.

    Datum
    19. Dezember 1977
    Wer meldet
    Nur Behörden, keine Unternehmen
    In Österreich
    Gilt seit dem EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 (EG-Amtshilfegesetz)
  • Bankkonten, seit 2016 DAC2

    Banken und andere Finanzinstitute melden jährlich Name, Steuernummer, Kontonummer, Kontostand sowie Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse von Kunden, die in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind.

    Dafür stellen sie nach Sorgfaltsregeln die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kontoinhaber fest; bestimmte Konten sind ausgenommen. Damit übernimmt die EU den OECD-Standard.

    Datum
    9. Dezember 2014, angewendet ab 2016, in Österreich ab 2017
    Wer meldet
    Banken, Depotbanken, Versicherungen, Fonds
    In Österreich
    Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, im selben Paket wie Kontenregister und Lockerung des Bankgeheimnisses (2015). Erster allgemeiner Austausch bis 30. September 2018

    Umfeld, 2010

    FATCA: Die USA verlangen Kontodaten aus aller Welt

    Ein US-Gesetz verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Konten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde zu melden. Die EU-Richtlinie über den Kontenaustausch (DAC2) nennt FATCA ausdrücklich als Anstoß.

    Datum
    18. März 2010

    Umfeld, 2014

    Der Common Reporting Standard der OECD

    Die OECD beschließt einen weltweiten Standard für den automatischen Austausch von Kontodaten, die G20 billigen ihn.

    Am 29. Oktober 2014 unterzeichnen in Berlin gut fünfzig Staaten das Abkommen für den Austausch.

  • Zugriff auf Ausweis- und Kundendaten, seit 2018 DAC5

    Keine neue Meldung, aber ein neuer Zugang: Steuerbehörden dürfen auf Daten zugreifen, die Banken und andere zur Geldwäschebekämpfung erheben, etwa Identifizierung und wirtschaftliche Eigentümer.

    Vor allem sollen sie so prüfen können, ob die Kontenmeldungen unter DAC2 stimmen. Der Vorschlag erschien kurz nach den „Panama Papers“ und verweist auf an die Medien durchgesickerte Informationen.

    Datum
    6. Dezember 2016, angewendet ab 2018
    Wer meldet
    Keine neue Meldepflicht
    In Österreich
    Umgesetzt im Paket zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (2017)
  • Plattform-Einnahmen, seit 2023 DAC7

    Plattformen melden, wer über sie Wohnungen vermietet, Dienstleistungen anbietet, Waren verkauft oder Fahrzeuge vermietet, samt Einnahmen.

    Wer im Meldezeitraum weniger als 30 Verkaufsvorgänge hat und dafür insgesamt höchstens 2.000 Euro erhält, ist ausgenommen.

    Datum
    22. März 2021, angewendet ab 2023
    Wer meldet
    Betreiber digitaler Plattformen
    In Österreich
    Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, ab 2023
  • Kryptowerte, seit 2026 DAC8

    Krypto-Anbieter melden Identität und Jahreswerte je Kryptowert, auch für Kunden im eigenen Land. DAC8 ändert außerdem Regeln, die für alle DAC-Daten gelten.

    Seither dürfen die Staaten alle ausgetauschten Informationen auch gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetzen und, ohne Zustimmung des Herkunftsstaats, für EU-Sanktionen. Zudem bringt DAC8 E-Geld in den Kontenaustausch.

    Datum
    17. Oktober 2023, gilt seit 1. Jänner 2026
    Wer meldet
    Krypto-Börsen und Broker
    In Österreich
    Krypto-Meldepflichtgesetz, seit 1. Jänner 2026

    Umfeld, 2022

    Der Krypto-Standard der OECD

    Die OECD beschließt das Crypto-Asset Reporting Framework.

    2023 veröffentlicht sie den Text des Austauschabkommens und einen überarbeiteten Kontenstandard. Bis September 2026 haben sich 77 Staaten verpflichtet, darunter alle EU-Staaten, die Schweiz ab 2028 und die USA ab 2029.

Über Unternehmen und Berater

  • Konzernberichte, seit 2016 DAC4

    Multinationale Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro konsolidiertem Umsatz im Vorjahr berichten, in welchem Land sie wie viel Umsatz, Gewinn und Steuern haben.

    Grundlage ist ein Projekt der OECD gegen Gewinnverlagerung.

    Datum
    25. Mai 2016, ab dem Geschäftsjahr 2016
    Wer meldet
    Große Konzerne
    In Österreich
    Verrechnungspreisdokumentationsgesetz 2016
  • Steuervorbescheide, seit 2017 DAC3

    Die Behörden tauschen Informationen über grenzüberschreitende Steuervorbescheide und Verrechnungspreis-Zusagen aus.

    Darunter sind bestimmte aus den fünf Jahren vor 2017; für ältere gelten Grenzen nach Gültigkeit und Umsatz. Der Vorschlag folgt auf die Debatte über Steuerabsprachen mit Konzernen. Die Richtlinie selbst nennt die „LuxLeaks“-Enthüllungen nicht.

    Datum
    8. Dezember 2015, angewendet ab 2017
    Wer meldet
    Behörden
    In Österreich
    EU-Amtshilfegesetz, Änderung 2016
  • Steuergestaltungen, seit 2020 DAC6

    Berater, Banken und andere Intermediäre melden grenzüberschreitende Gestaltungen mit bestimmten Kennzeichen binnen 30 Tagen, sonst der Steuerpflichtige selbst.

    Der Vorschlag nennt die „Panama Papers“. Der EuGH hat 2022 die Pflicht von Anwälten mit Berufsgeheimnis gekippt, andere Intermediäre zu informieren, die nicht ihre Mandanten sind. 2024 wies er die übrigen geprüften Einwände gegen die Gültigkeit zurück.

    Datum
    25. Mai 2018, angewendet ab 1. Juli 2020
    Wer meldet
    Berater und Intermediäre
    In Österreich
    EU-Meldepflichtgesetz, ab 1. Juli 2020
  • Mindeststeuer, seit 2026 DAC9

    Große Konzerne reichen die Erklärung zur Mindeststeuer von 15 % grundsätzlich in jedem Staat ein.

    Unter Bedingungen genügt eine zentrale Einreichung, die Behörden tauschen die Angaben dann untereinander aus. Private sind nicht betroffen.

    Datum
    14. April 2025, erste Erklärungen für 2024 fällig bis 30. Juni 2026
    Wer meldet
    Große Konzerne
    In Österreich
    Abgabenänderungsgesetz 2025, seit 1. Jänner 2026

Vorgeschlagen

  • Neufassung, Registerzugang, geplant ab 2028 „DAC10“

    Die Kommission will alle bisherigen Änderungen in einer neuen Richtlinie zusammenführen und vereinfachen.

    Zur Vereinfachung sollen bei Steuergestaltungen 90 statt 30 Tage gelten, Plattform-Schwellen sich ändern und ein EU-Werkzeug Steuernummern prüfen. Zugleich sollen Steuerbehörden Zugang zu Geldwäsche-Registern, auch für Immobilien, und zu Pensionsregistern bekommen. Die Kryptofelder bleiben inhaltlich gleich. Der Datenschutzbeauftragte der EU hat im August 2026 engere Grenzen für diese Zugriffe und die Speicherdauer empfohlen.

    Datum
    Vorgeschlagen am 24. Juni 2026
    Wer meldet
    Noch kein Recht
    Verfahren
    Braucht die Zustimmung aller EU-Staaten im Rat; das Parlament wird nur angehört. Geplante Anwendung 2028 und 2030

Geldwäsche: was Banken und Anbieter prüfen und melden müssen

Bei der Bank

  • Ausweis beim Konto, seit 1994

    Mit dem Bankwesengesetz halten Banken die Identität ihrer Kunden fest: bei jeder dauernden Geschäftsbeziehung, bei einzelnen Geschäften ab 200.000 Schilling und bei Verdacht auf Geldwäsche.

    Sparbücher und Wertpapierdepots bleiben zunächst ausdrücklich ausgenommen. Die Unterlagen bewahrt die Bank mindestens fünf Jahre auf.

    Datum
    1. Jänner 1994
    Wer es tun muss
    Banken und Finanzinstitute
    In Österreich
    BWG, BGBl. Nr. 532/1993, § 40

    Umfeld, 1990

    Die FATF und ihre 40 Empfehlungen

    Die sieben großen Industriestaaten gründen 1989 die FATF, eine Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche. Ihre 40 Empfehlungen verlangen, dass Banken ihre Kunden identifizieren, Unterlagen aufbewahren und auf ungewöhnliche Geschäfte achten.

    Die Empfehlungen sind kein Gesetz. Staaten setzen sie um, und die FATF prüft, ob sie es tun. 1990 umfassten sie gut 2.000 Wörter, heute mit Erläuterungen und Begriffen gut 45.000.

    Datum
    1989 gegründet, Empfehlungen 1990

    Davor, 1991

    Die erste Geldwäsche-Richtlinie der EU

    Die EU übernimmt die Empfehlungen: Banken müssen Kunden bei der Kontoeröffnung und bei einzelnen Geschäften ab 15.000 ECU identifizieren und Verdacht melden.

    Ihr Regelungstext hatte rund 2.000 Wörter. Die drei Rechtsakte, die die EU 2024 beschlossen hat, haben zusammen rund 106.000, mehr als fünfzigmal so viel.

  • Verdachtsmeldungen, seit 1994

    Sieht ein Geschäft nach Geldwäsche aus, meldet die Bank es der Behörde und hält es an. Den Kunden darf sie nicht warnen.

    2025 gingen bei der Geldwäschemeldestelle 13.989 Meldungen ein, 2.671 davon von Krypto-Anbietern. 9.665, fast sieben von zehn, wurden vorerst nicht weitergegeben, mangels Anfangsverdachts, also eines Anhaltspunkts für eine Straftat, oder weiterer Ansätze, und bleiben für spätere Auswertungen gespeichert.

    Datum
    1. Jänner 1994
    Wer es tun muss
    Banken, heute auch Krypto-Anbieter, Notare, Anwälte und andere
    In Österreich
    BWG, BGBl. Nr. 532/1993, § 41; heute FM-GwG § 16
  • Ausweis beim Depot, seit 1996

    Wer ein Wertpapierdepot eröffnet, muss sich ausweisen. In alte anonyme Depots kommen neue Wertpapiere nur noch nach Ausweis.

    Verkaufen und auszahlen ließ sich aus alten Depots noch bis Mitte 2002 anonym.

    Datum
    1. August 1996
    Wer es tun muss
    Banken
    In Österreich
    BGBl. Nr. 446/1996
  • Ausweis beim Sparbuch, seit 2000

    Neue Sparbücher gibt es ab November 2000 nur nach Ausweis. Ab Juli 2002 sind alte anonyme Sparbücher gesperrt, bis sich jemand ausweist.

    Ein Losungswort bleibt möglich, schützt aber nur gegenüber Dritten: Die Bank kennt den Kunden. Seit 2008 verbietet das Gesetz anonyme Konten und Spareinlagen ausdrücklich.

    Datum
    1. November 2000 und 1. Juli 2002
    Wer es tun muss
    Banken
    In Österreich
    BGBl. I Nr. 33/2000; heute § 12 FM-GwG

    Umfeld, 2000

    Die FATF droht, Österreichs Mitgliedschaft auszusetzen

    Die FATF kündigt an, Österreichs Mitgliedschaft ab 15. Juni 2000 auszusetzen, wenn die Regierung nicht zusagt, die anonymen Sparbücher bis Mitte 2002 abzuschaffen. Die Regierung sagt zu, das Parlament beschließt das Gesetz im Juni.

    Zugleich lief ein Verfahren der EU-Kommission gegen Österreich vor dem Gerichtshof der EU wegen der anonymen Sparbücher.

  • Laufende Überwachung, seit 2008

    Die Bank muss die Geschäftsbeziehung laufend überwachen, Geschäfte prüfen und, wo nötig, nach der Herkunft des Geldes fragen. Sie muss wissen, wem eine Firma oder ein Treuhandvermögen letztlich gehört.

    Dazu kommt eine Risikoanalyse: Je nach Produkt, Kunde und Land prüft die Bank genauer oder weniger genau.

    Datum
    1. Jänner 2008
    Wer es tun muss
    Banken und Finanzinstitute
    In Österreich
    BWG § 40 Abs. 2a, §§ 40a, 40b, BGBl. I Nr. 108/2007
  • Kontenregister, seit 2016

    Ein zentrales Register hält fest, wer bei welcher Bank in Österreich Konten und Depots hat, ohne Kontostände. Abfragen durften zuerst Staatsanwaltschaften, Strafgerichte und Abgabenbehörden.

    2021 kamen die Geldwäschemeldestelle, der Staatsschutz, die Finanzmarktaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Sanktionsbehörden dazu, außerdem Schließfächer. Seit Juli 2026 fragt auch das Amt für Betrugsbekämpfung ab, etwa gegen Sozialbetrug. Kontostände und Umsätze bekommt die Steuerbehörde von der Bank weiterhin nur mit Zustimmung des Bundesfinanzgerichts.

    Datum
    Seit 10. August 2016
    Wer es tun muss
    Banken
    In Österreich
    Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015

    Umfeld, 1979

    Das Bankgeheimnis

    1979 schreibt das Kreditwesengesetz das Bankgeheimnis fest. Seit 1994 kann der Nationalrat es nur mit Zweidrittelmehrheit ändern.

    2015 hat eine Zweidrittelmehrheit es für Steuerzwecke gelockert, im selben Gesetz, das das Kontenregister schuf.

  • Vernetzte Kontenregister der EU, gilt ab 2029

    Die Kontenregister der Mitgliedstaaten werden über eine gemeinsame Schnittstelle abfragbar. Sie erfassen dann auch Konten bei Krypto-Anbietern, ohne Kontostände.

    Datum
    Bis 10. Juli 2029
    Wer es tun muss
    Banken und Krypto-Anbieter
    In Österreich
    Umsetzung offen

Beim Krypto-Anbieter

  • Ausweis beim Anbieter, seit 2020

    Krypto-Börsen und Anbieter, die Kryptowerte für Kunden verwahren, mussten sich bei der Finanzmarktaufsicht registrieren und identifizieren ihre Kunden seither wie eine Bank.

    Österreich erfasst auch den Tausch zwischen Kryptowerten, Übertragungen und die Ausgabe neuer Kryptowerte. Seit 2026 braucht jeder Anbieter eine Lizenz nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA.

    Datum
    Seit 10. Jänner 2020
    Wer es tun muss
    Krypto-Anbieter
    In Österreich
    FM-GwG § 32a, BGBl. I Nr. 62/2019

    Umfeld, 2015

    Die FATF und Bitcoin

    2015 empfiehlt die FATF, die Wechselstuben zwischen Kryptowerten und Euro oder Dollar zu regeln, ausdrücklich nicht die Menschen, die Bitcoin zum Bezahlen verwenden.

    2019 verlangt sie für jeden Krypto-Anbieter Lizenz oder Registrierung, eine Ausweisprüfung ab 1.000 Euro und dass Anbieter Angaben zu Absender und Empfänger einer Übertragung erheben und weitergeben.

  • Namen bei jeder Übertragung, seit 2024

    Bei jeder Übertragung über einen Anbieter gehen Name und Wallet-Adresse, ähnlich einer Kontonummer, von Absender und Empfänger mit, ohne Mindestbetrag, dazu die Wohnadresse und Ausweisnummer oder Geburtsdatum und -ort des Absenders. Die Anbieter speichern sie.

    Auch bei Übertragungen auf die eigene Wallet, also ein Programm oder Gerät, mit dem du die Schlüssel selbst hältst, hält der Anbieter diese Angaben fest; ab 1.000 Euro muss er prüfen, ob die Wallet dem Kunden gehört. Wer von Mensch zu Mensch überträgt, ohne Anbieter, fällt nicht darunter.

    Datum
    Seit 30. Dezember 2024
    Wer es tun muss
    Krypto-Anbieter
    In Österreich
    Gilt als EU-Verordnung unmittelbar
  • Keine anonymen Konten, gilt ab 2027

    Banken und Krypto-Anbieter dürfen keine anonymen Konten führen, auch nicht über Kryptowerte, die Übertragungen unkenntlich machen. Die eigene Wallet und ihre Software betrifft das nicht.

    Bei einzelnen Geschäften prüfen Krypto-Anbieter ab 1.000 Euro vollständig und identifizieren den Kunden auch darunter.

    Datum
    Ab 10. Juli 2027
    Wer es tun muss
    Banken, Finanzinstitute und Krypto-Anbieter
    In Österreich
    Gilt als EU-Verordnung unmittelbar

Beim Bargeld

  • Bar höchstens 10.000 €, gilt ab 2027

    Händler und Dienstleister dürfen höchstens 10.000 Euro bar annehmen oder zahlen. Zwischen Privatpersonen bleibt Bargeld frei. Ab 3.000 Euro bar müssen Banken und andere Verpflichtete dann auch bei einzelnen Geschäften den Ausweis prüfen.

    Österreich hat bisher keine allgemeine Obergrenze. Ein Recht auf Bargeld in der Verfassung scheiterte 2019 im Nationalrat; Anfang 2026 war laut Finanzminister kein solches Vorhaben bekannt.

    Datum
    Ab 10. Juli 2027
    Wer es tun muss
    Händler, Dienstleister, Banken
    In Österreich
    Gilt als EU-Verordnung unmittelbar

    Davor, 2019

    Kein neuer 500-Euro-Schein

    Auch die Oesterreichische Nationalbank gibt keine 500-Euro-Scheine mehr aus. Die Europäische Zentralbank begründete das mit der Sorge, der Schein könne illegale Geschäfte erleichtern; Zahlen nannte sie dazu keine.

    Der Schein bleibt gesetzliches Zahlungsmittel und behält seinen Wert.

    Datum
    Seit 26. April 2019
    Wer es tun muss
    Notenbanken
    In Österreich
    Die Nationalbank gab ihn mit der Bundesbank am längsten aus
Für alle Steuerdaten Seit DAC8 dürfen alle diese Daten auch gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden.

Bis auf die Zinsrichtlinie stehen alle diese Regeln in derselben Richtlinie von 2011 oder ändern sie. Übermittlungswege, Amtsgeheimnis und die Regeln, wofür die Daten verwendet werden dürfen, gelten für alle Kategorien gemeinsam.

Ursprünglich durften ausgetauschte Informationen für Steuern, deren Beitreibung, Sozialversicherungsbeiträge und Steuerstrafverfahren verwendet werden; für alles andere brauchte es die Zustimmung des Herkunftsstaats. DAC8 hat die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinzugefügt, und für EU-Sanktionsrechtsakte nach Art. 215 AEUV braucht es keine Zustimmung des Herkunftsstaats mehr. Zweckbindung, Geheimhaltung und Datenschutz gelten weiter. Das betrifft alle DAC-Daten, auch Konto-, Lohn-, Pensions- und Plattformdaten.

Österreich 2025: 13.989 Verdachtsmeldungen, 139 Verurteilungen

Österreich, 2005 bis 2025, beides auf einer Skala. Verurteilungen wegen Geldwäsche lassen sich einzelnen Meldungen nicht zuordnen; die Zählweise der Meldungen änderte sich mehrmals.

Österreich 2025: 13.989 Verdachtsmeldungen, 139 Verurteilungen
Jahr Meldungen Verurteilungen wegen Geldwäsche
2005 467 –
2006 692 –
2007 1.085 –
2008 1.231 –
2009 1.427 12
2010 2.289 24
2011 2.115 13
2012 1.665 23
2013 1.490 15
2014 1.673 46
2015 1.793 58
2016 2.150 36
2017 3.058 53
2018 2.744 66
2019 3.073 63
2020 4.356 89
2021 4.994 85
2022 6.053 81
2023 7.603 120
2024 11.111 152
2025 13.989 139

2024: 171 Millionen Konten weltweit ausgetauscht

Konten, zu denen Steuerbehörden Daten austauschen, in Millionen, nach Jahr des Austauschs; neuere Zahlen hat die OECD noch nicht veröffentlicht. Von den Steuerverwaltungen gemeldet; Konten mit mehreren Inhabern zählen womöglich mehrfach.

2024: 171 Millionen Konten weltweit ausgetauscht
Jahr Mio. Konten
2017 11
2018 47
2019 84
2020 75
2021 111
2022 123
2023 134
2024 171

Wie lang die Regeln geworden sind

Die FATF ist die internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche; ihre Empfehlungen schreiben die Staaten in ihre Gesetze. Gezählt sind die Wörter jedes Texts ohne die vorangestellte Begründung; Lesezeit bei 200 Wörtern pro Minute.

  • Empfehlungen der FATF gegen Geldwäsche 21-mal so lang

    1990 2.164 Wörter, 11 Minuten

    2026 45.232 Wörter, 3,8 Stunden

  • Geldwäsche-Regeln der EU 52-mal so lang

    1991 2.028 Wörter, 10 Minuten

    2024 106.142 Wörter, 8,9 Stunden

    2024 mit der Verordnung über die neue EU-Geldwäschebehörde; ohne sie 34-mal so lang.

  • Steuer-Amtshilfe der EU 32-mal so lang

    1977 1.786 Wörter, 9 Minuten

    2026 57.087 Wörter, 4,8 Stunden

In Zahlen

Was Kommission und Rechnungshöfe selbst sagen

  • Ihre Wirkung auf die Geldwäsche lasse sich nur indirekt über Ersatzgrößen erkennen, und diese könnten irreführend sein.

    EU-Kommission, 2021, über die Geldwäsche-Regeln, SWD(2021) 190, S. 78, englisch

  • Der „überwiegende Teil“ der ausgetauschten Konto- und Einkommensdaten führe „nur zu wenigen zusätzlichen Steuerfestsetzungen“.

    Europäischer Rechnungshof, 2021, über die Steuerdaten, Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 03/2021, Rn. 68 und 115

  • Das Ministerium „hatte keine Kosten–Nutzen–Analyse angedacht“; die Finanzämter sagten, Erfolge des Informationsaustauschs könnten „grundsätzlich nicht gemessen werden“.

    Österreichischer Rechnungshof, 2019, über das Finanzministerium, Rechnungshof, Bericht 2019/33, TZ 19

Quellen.

  1. [1] Richtlinie 91/308/EWG eur-lex.europa.eu
  2. [2] Statistik Austria, VPI 86 landesentwicklung.steiermark.at
  3. [3] Verordnung (EG) 1103/97, Art. 2 eur-lex.europa.eu
  4. [4] Verordnung (EU) 2024/1624 eur-lex.europa.eu
  5. [5] Bundesbank, Goldpreis Frankfurt, 10. Juni 1991 bundesbank.de
  6. [6] Eurostat, ECU-Kurs der D-Mark, 10. Juni 1991 doi.org
  7. [7] EZB, Goldpreis zum Quartalsende, Ausweis vom 2. Oktober 2026 ecb.europa.eu
  8. [8] Verordnung (EU) 2023/1113 eur-lex.europa.eu
  9. [9] Alle Regeln mit Datum, Inhalt und Primärquellen, im Abschnitt zum Nachprüfen
  10. [10] BGBl. I Nr. 116/2015 ris.bka.gv.at
  11. [11] BGBl. I Nr. 25/2021 ris.bka.gv.at
  12. [12] BGBl. I Nr. 46/2026 ris.bka.gv.at
  13. [13] Richtlinie (EU) 2024/1640 eur-lex.europa.eu
  14. [14] Verordnung (EU) 2024/1620 eur-lex.europa.eu
  15. [15] Innenministerium, Anfragebeantwortung 4756/AB (XXIII. GP) parlament.gv.at
  16. [16] Geldwäschemeldestelle, Lagebericht Geldwäsche 2025 bundeskriminalamt.at
  17. [17] Europol, EU-SOCTA 2025, S. 13 und 25 europol.europa.eu
  18. [18] Kommissionsvorschlag COM(2026) 308 eur-lex.europa.eu
  19. [19] EDSB-Stellungnahme 20/2026 (Englisch) data.consilium.europa.eu
  20. [20] FATF, Empfehlung 16, Juni 2025 (Englisch) fatf-gafi.org
  21. [21] Verordnung (EU) 2021/1232 eur-lex.europa.eu
  22. [22] Kommissionsvorschlag COM(2022) 209 eur-lex.europa.eu
  23. [23] Europäisches Parlament, Verfahren 2022/0155(COD) oeil.europarl.europa.eu
  24. [24] OECD Global Forum, Jahresbericht 2020 oecd.org
  25. [25] OECD Global Forum, Jahresbericht 2025, S. 13 oecd.org
  26. [26] Richtlinie (EU) 2023/2226 eur-lex.europa.eu
  27. [27] Alle belegten Fälle von Datenlecks mit Primärquellen
  28. [28] OECD Global Forum, Erklärung zum Datenleck bei Bulgariens Steuerbehörde, 2019 web.archive.org
  29. [29] Bundesregierung, Drucksache 19/11479, S. 3–4 dserver.bundestag.de
  30. [30] Konsumentenschutzministerium, Anfragebeantwortung 7425/AB (XXVII. GP), S. 3–4 parlament.gv.at
  31. [31] Finanzministerium, Anfragebeantwortung 2591/AB (XXVIII. GP), S. 5 parlament.gv.at
  32. [32] Richtlinie 2014/92/EU, Art. 16 Abs. 7 eur-lex.europa.eu
  33. [33] Anfragebeantwortung 8594/AB (XXV. GP) parlament.gv.at
  34. [34] Lageberichte Geldwäsche 2010 bis 2025 bundeskriminalamt.at
  35. [35] BKA, FIU-Jahresbericht 2016, S. 9 bka.de
  36. [36] FIU, Jahresberichte 2017 bis 2025 zoll.de
  37. [37] Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung, Fachserie 10 Reihe 3, Tabelle 2.1, 2008 bis 2021 destatis.de
  38. [38] Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Strafverfolgung 2024, Tabelle 24311-05 destatis.de
  39. [39] EU-Kommission, SWD(2025) 365, S. 36–43 eur-lex.europa.eu
  40. [40] EU-Kommission, SWD(2026) 166, S. 1–2, englisch data.consilium.europa.eu
  41. [41] EU-Kommission, SWD(2022) 401, S. 36 eur-lex.europa.eu
  42. [42] RV 685 (XXV. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  43. [43] RV 1335 (XXV. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  44. [44] RV 1660 (XXV. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  45. [45] Finanzausschuss, Bericht 644 (XXVI. GP) parlament.gv.at
  46. [46] Initiativantrag 983/A (XXVI. GP), ohne Folgenabschätzung parlament.gv.at
  47. [47] Initiativantrag 1191/A (XXVII. GP), ohne Folgenabschätzung parlament.gv.at
  48. [48] RV 1534 (XXVII. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  49. [49] RV 2091 (XXVII. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  50. [50] Initiativantrag 1/A (XXVIII. GP), ohne Folgenabschätzung parlament.gv.at
  51. [51] RV 306 (XXVIII. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  52. [52] RV 622 (XXVIII. GP), Vorblatt und Folgenabschätzung parlament.gv.at
  53. [53] Bundesregierung, Drucksache 21/1937 dserver.bundestag.de
  54. [54] Haushaltsausschuss, Drucksache 21/2623, S. 2 dserver.bundestag.de
  55. [55] EU-Kommission, COM(2022) 707, S. 8 eur-lex.europa.eu
  56. [56] Budgetdienst, Analyse Betrugsbekämpfungspaket 2025, S. 29 parlament.gv.at
  57. [57] Bundestag, Plenarprotokoll 21/37, S. 4202 dserver.bundestag.de
  58. [58] Bundesregierung, Drucksache 21/1707, S. 2 dserver.bundestag.de
  59. [59] EU-Kommission, IP/20/2253 ec.europa.eu
  60. [60] Bundestag, Plenarprotokoll 18/63, S. 5786–5788 dserver.bundestag.de
  61. [61] Bundesregierung, Drucksache 19/12586, S. 4 dserver.bundestag.de
  62. [62] Nationalrat, 73. Sitzung, 26. März 2026, Fragestunde parlament.gv.at
  63. [63] Finanzministerium, Anfragebeantwortung 11924/AB (XXV. GP), S. 4 parlament.gv.at
  64. [64] Bundesregierung, Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020, S. 229–231, Archivkopie web.archive.org
  65. [65] Innenministerium, OTS-Aussendung vom 5. Oktober 2023 ots.at
  66. [66] Innenministerium, Anfragebeantwortung 16404/AB (XXVII. GP), S. 10 parlament.gv.at
  67. [67] Bundestag, Plenarprotokoll 20/87, S. 10356 dserver.bundestag.de
  68. [68] Bundesregierung, Drucksache 20/6467, S. 12 dserver.bundestag.de
  69. [69] Europäisches Parlament, Plenardebatte 19. April 2023 europarl.europa.eu
  70. [70] EU-Kommission, COM(2021) 422 eur-lex.europa.eu
  71. [71] EU-Kommission, SPEECH/20/830 ec.europa.eu
  72. [72] Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 13/2021, Rn. 48 eca.europa.eu
  73. [73] EuGH C-293/12 und C-594/12 eur-lex.europa.eu
  74. [74] VfGH G 47/2012 ua ris.bka.gv.at
  75. [75] EuGH C-37/20 und C-601/20 eur-lex.europa.eu

Recherche von Bitcoin Austria, Stand: 30. Oktober 2026. Die Nummern in eckigen Klammern führen hierher; die Grafiken zum Nachprüfen tragen ihre eigenen Quellen.

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