Wir bringen DAC8 vor Gericht. Unsere Beschwerde ist eingebracht.
Wir sind überzeugt, dass die Erfassung aller Krypto-Kunden ohne Verdacht gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstößt.
Wo das Verfahren steht
Auf Initiative von Bitcoin Austria hat Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel (CERHA HEMPEL) im Oktober 2026 als Kunde eines Krypto-Anbieters Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht.
- Anbieter Ein Kunde beanstandet, wie sein Anbieter seine Daten für DAC8 verarbeitet. In der Sache geht es um das Gesetz, das den Anbieter dazu verpflichtet.
- Datenschutzbehörde Jetzt Die Behörde wendet das geltende Gesetz an. Ob es verfassungs- oder unionsrechtswidrig ist, entscheiden die Höchstgerichte.
- Bundesverwaltungsgericht Gegen die Entscheidung der Behörde folgt eine Beschwerde an dieses Gericht. Es überprüft sie.
- VfGH / EuGH Danach folgt der Verfassungsgerichtshof. Er kann das Gesetz prüfen und die EU-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Einen Anspruch auf eine Prüfung haben wir nicht: Er kann die Behandlung einer Beschwerde etwa ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sieht.
Wie viel darf der Staat vorsorglich sammeln lassen?
Die Beschwerde setzt an einem konkreten Fall an: an den Daten, die ein Anbieter für DAC8 über einen seiner Kunden aufbereitet. Sie stellt drei Fragen.
- Darf der Staat das verlangen?
Anbieter müssen die Daten aller Kunden für das Finanzamt erfassen, ohne Verdacht, und jede Meldung zehn Jahre aufbewahren. Ist das mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar?
- Braucht das Finanzamt diese Daten?
In der Regel wird auch gemeldet, wie viel du im Jahr auf deine eigene Wallet überträgst, als Summe ohne Wallet-Adressen. Steuerpflichtig ist das für sich genommen so wenig wie eine Bargeldbehebung.
- Ginge es mit weniger?
Ein Eingriff in Grundrechte muss erforderlich und verhältnismäßig sein, also nötig und angemessen. Mildere Mittel gibt es: Deutschland und die Niederlande lassen die Daten nur für Kunden zusammenstellen, deren Daten auch wirklich ans Finanzamt gehen, und Irland bewahrt sie grundsätzlich sechs statt zehn Jahre auf.
Bringt das etwas? Schon einmal fiel ein Überwachungsgesetz.
Ob wir recht bekommen, entscheiden die Gerichte. Die Frage, ob der Staat Daten über alle auf Vorrat speichern lassen darf, haben sie aber bereits beantwortet.
Die Vorratsdatenspeicherung. Telefon- und Internetanbieter mussten sechs Monate lang speichern, wer wann mit wem in Verbindung war, von allen Kunden und ohne Verdacht. Ein von AKVorrat, heute epicenter.works, organisierter Antrag brachte das vor den Verfassungsgerichtshof. Der legte die Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Im April 2014 erklärte der EuGH die EU-Richtlinie für ungültig, im Juni hob der Verfassungsgerichtshof die österreichischen Regeln auf.
Anderswo in Europa
DAC8 gilt in der ganzen EU, aber jedes Land hat seinen eigenen Rechtsweg. Die Frage bleibt dieselbe: Ist die Erfassung aller Kunden mit den Grundrechten vereinbar?
Frankreich: Bull Bitcoin
Im Februar 2026 hat Bull Bitcoin beim Conseil d’État beantragt, das Dekret aufzuheben, mit dem Frankreich DAC8 umsetzt. Am 14. September 2026 hat das Gericht abgelehnt, es im Eilverfahren auszusetzen. Über die Aufhebung ist noch nicht entschieden.
Bull Bitcoins Kampagne auf dac8.com hat unsere angestoßen.
Die französische Klage auf dac8.comUnd in deinem Land?
Die Kampagne gilt allen, die DAC8 erfasst, egal welche Kryptowerte sie nutzen. Sie beginnt in Österreich. Wer das Gesetz im eigenen Land angehen will, meldet sich bei uns.
kontakt@dac8.orgNeuigkeiten
Jeden neuen Schritt im Verfahren melden wir hier und im RSS-Feed, sobald er öffentlich ist.
RSS-Feed abonnierenNoch keine Meldungen veröffentlicht.
Für Medien
Für Rückfragen und Interviews stehen der Verein und der Anwalt zur Verfügung.
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Kampagne und Verfahren
Bitcoin AustriaDer gemeinnützige Verein hinter dac8.org.
kontakt@dac8.org -
Rechtliche Fragen
Dr. Oliver Völkel, LL.M.Rechtsanwalt und Partner bei CERHA HEMPEL in Wien. Er hat die Beschwerde eingebracht.
Profil bei CERHA HEMPEL
Gegen wen richtet sich die Beschwerde?
Formal gegen die Art, wie der Anbieter von Oliver Völkel dessen Daten für DAC8 verarbeitet. In der Sache geht es um das Gesetz: um die Pflichten, die DAC8 und das österreichische Krypto-Meldepflichtgesetz jedem meldepflichtigen Anbieter auferlegen.
Warum führt der Weg über die Datenschutzbehörde?
Direkt beim Verfassungsgerichtshof kann man ein Gesetz nur anfechten, wenn kein anderer zumutbarer Weg offensteht. Wer sich gegen die Verarbeitung seiner Daten wehrt, hat einen solchen Weg: die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, danach das Bundesverwaltungsgericht und dann der Verfassungsgerichtshof. Wie die Beschwerde bei der Behörde ausgeht, spielt dafür keine Rolle. Das hat der Verfassungsgerichtshof im April 2026 in einem Fall zum elektronischen Impfpass festgehalten.
Gilt DAC8 während des Verfahrens?
Ja. Anbieter erfassen die Daten seit 1. Jänner 2026 und melden das Jahr 2026 bis 31. Juli 2027 ans Finanzamt. Die Beschwerde hält das nicht auf.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das wissen wir nicht. Den Zeitplan bestimmen die Datenschutzbehörde und die Gerichte.
Wer bezahlt das Verfahren?
Bitcoin Austria, mit Spenden in Bitcoin oder per Überweisung.
Können sich andere anschließen?
Die Möglichkeiten für Privatpersonen klären wir noch. Sobald sie feststehen, veröffentlichen wir sie hier.
Wer steht hinter dac8.org?
Bitcoin Austria, ein gemeinnütziger, unabhängiger Bitcoin-Verein aus Wien, seit 2011. dac8.org ist seine Kampagne gegen die anlasslose Erfassung von Finanzdaten.
In den Medien
Artikel, Podcasts, Videos und Sendungen über das Verfahren, mit Link zum Original. Fremde Beiträge geben die Sicht der jeweiligen Redaktion wieder.
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Video · 27 Min.
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ANWALT KLAGT gegen EU-BITCOIN-ÜBERWACHUNG! 💥 Wird DAC8 jetzt gekippt?
Mit Dr. Oliver Völkel
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